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Frage zum Copyright bei der Veröffentlichung eigener Arrangements
#1

Hallo zusammen,

ich bin mir nicht sicher was ich hier an Noten bzw. Tabulatur posten darf. 

Ich weiß, eigentlich darf man keine Noten/Tabulaturen eines Stückes von jemand anderem veröffentlichen wenn dieser auf das Original das Copyright hat. 

Aber wie ist es wenn man ein auf dem Original basierendes Arrangement erstellt? Und wie wird es hier im Forum gehandhabt? Ist es nur im Falle eines Falles das Problem desjenigen der das Arrangement hier postet oder werden solche Beiträge von den Moderatoren aus rechtlichen Gründen gelöscht?

Ich habe heute ein Arrangement von Klaus Weilands Gitarrenstück "Das Loch in der Banane" nach dem vereinfachten Gitarrenarrangement von Peter Bursch für Dulcimer bearbeitet. Das Stück ist älteren Menschen vielleicht noch bekannt weil es früher lange Zeit im Fernsehen (NDR) als Pausenmusik verwendet worden ist. Es bot sich an weil ich es eh gerade auf der Guitarlele übe und weil es in offener D-Stimmung geschrieben ist. Wie geschaffen für den Dulcimer. 

Selbst muss ich wohl noch länger üben um es einigermaßen sehenswert spielen zu können.  Rolleyes  Ich bin mir auch noch nicht sicher wie spielbar das Arrangement für jemand Fortgeschritteneres wäre. Daher hätte mich eigentlich eine Meinung zum Arrangement interessiert.

Liebe Grüße
Peter

P.S.: Ich habe mich gerade mit jemandem ausgetauscht der mit Klaus Weiland seit langer Zeit befreundet ist. Der ist sich 100% sicher dass sich Klaus Weiland sogar darüber freuen und gern eine Version hören würde.
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Bedankt hat sich:
#2

Hallo Peter,
erst mal mein Kompliment dass du dich an ein Arrangement für das Stück gewagt hast. Super finde ich klasse. Es ist nämlich schon ein sehr komplexes Stück!!!

Hier mal ein paar Aspekte zu deiner Frage.
Das Thema ist tatsächlich nicht ganz trivial, deshalb kurz die wichtigsten Punkte (ohne Anspruch auf juristische Beratung):
Urheberrecht & Arrangements
Auch ein eigenes Arrangement gilt rechtlich als Bearbeitung eines urheberrechtlich geschützten Werkes (§ 23 UrhG).

Das bedeutet:
Solange das Original noch urheberrechtlich geschützt ist (70 Jahre nach Tod des Urhebers), darf ein Arrangement nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers veröffentlicht werden – auch wenn es vereinfacht, für ein anderes Instrument gesetzt oder stilistisch verändert ist.
Das betrifft ausdrücklich auch Noten und Tabulaturen, weil sie das Werk in reproduzierbarer Form wiedergeben.

Was ist erlaubt, was nicht? 
In der Praxis gilt meist:
◦ nicht erlaubt - komplette Noten/Tabulaturen eines geschützten Stücks posten → rechtlich problematisch
◦ kurze Auszüge (z. B. 1–2 Takte als Beispiel) → Graubereich
◦ Erlaubt. Eigene Beschreibung, Fingersätze, Akkordnamen, Spielhinweise ohne vollständige Notation → unkritisch
◦ Erlaubt: Verlinkung auf offiziell veröffentlichte Noten → unproblematisch

Zum konkreten Fall (Klaus Weiland / Peter Bursch):
„Das Loch in der Banane“ ist urheberrechtlich geschützt
Dein Dulcimer-Arrangement basiert auf dem Original (und zusätzlich auf einem bestehenden Arrangement)
→ Rein formal wäre für eine Veröffentlichung der Noten die Zustimmung der Rechteinhaber nötig

Dass Klaus Weiland sich vermutlich darüber freuen würde, ist menschlich sehr schön 😊 – ersetzt rechtlich aber leider keine explizite Erlaubnis!!!!!

Forensituation:
Um einen Austausch von Liedern im "Grauzonenbereich" zu machen wurde in diesem Forum ein Bereich geschaffen der nur für Mitglieder sichtbar ist.
Das ist ein "kleiner" Schutz. Und wir Moderatoren können dann auch noch reagieren.

Pragmatischer Vorschlag fürs Forum:
Du könntest:
das Arrangement beschreiben (Stimmung, Aufbau, Besonderheiten),
ggf. einzelne charakteristische Takte als Beispiel zeigen,
oder anbieten, die vollständigen Noten per privater Nachricht zu teilen.
Damit bist du auf der sicheren Seite und hilfst trotzdem weiter.

Rechtliche Situation:
Die rechtliche Verantwortung liegt zunächst beim Postenden!
Dann aber natürlich auch bei der rechtlichen, verantwortlichen Person für das Forum ( da ist mein Name genannt!)
Alles was Rainer und mir zu "heikel" erscheint werden wir deshalb sicherheitshalber löschen.
Hier bitte wir um Verständnis.

Liebe Grüße
Martin
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Bedankt hat sich: Peti
#3

Hallo Martin,

vielen Dank für deine ausführliche Antwort. So ähnlich kenne ich es eigentlich auch, aber mir war es wichtig wie es hier gehandhabt wird. Mit Ukulele Arrangements halte ich es in anderen Gruppen ähnlich, wobei ich auch schon ein oder zwei Arrangements gepostet habe wo es eigentlich noch Copyrights gibt. Aber in einer privaten Gruppe und bei Stücken wo ich denke dass sie bezüglich des Rechteinhabers unproblematisch wären. Wobei man sich da auch schnell mal täuschen kann.

Ich mache es hier dann so wie ihr es handhabt! Wobei das nicht heißt das ich hier regelmäßig etwas poste.

Zum "Loch in der Banane": Eigentlich ist es ein relativ einfaches Stück weil es in einem offenen Tuning geschrieben ist. Obwohl ich mich erst seit ca. 2 Jahren etwas nebenher mit der Gitarre (und Guitarlele) beschäftige klappt es auf dem 6 Saiter schon ganz gut. Wobei da natürlich die Vorkenntnisse und Fingerfertigkeiten von der Ukulele sehr hilfreich sind.

Liebe Grüße
Peter
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Bedankt hat sich:
#4

Und dann gibt es noch die in Folkmusik-Kreisen gebräuchliche Variante: Die nicht kommerzielle Nutzung ist erlaubt und Autor und Titel müssen korrekt benannt werden. So machen es z.B. Blowzabella

   
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Bedankt hat sich: Peti
#5

Hallo zusammen,

diese Diskussion finde ich super spannend. Das Loch in der Banane kenne ich seit vielen Jahren und ich spiele es auch immer wieder auf der Gitarre.
Seit einigiger Zeit habe ich mir auch eine Dulcimer-Version "zusammengebastelt", die ich auch gerne spiele. Es gefällt mir, wenn es anderen Spielern ähnlich geht.

Über das Copyright habe ich mir eigentlich noch gar keine Gendanken gemacht. Aus meiner Sicht spiele ich das Stück ständig in dem erwähnten Graubereich, weil es mit dem Dulcimer völlig anders klingt. Es fehlen einfach die Basseiten. Und die haben im Original eine starke Funktion.

Trotzdem würde es mich natürlich interessieren, wie das Stück bei Peter klingt. Vielleicht gibt es ja mal eine Gelegenheit, die Löcher in der Banane irgendwie auszutauschen.

Leider habe ich die Tabulaturen bisher nicht aufgeschrieben und ich habe das Stück noch nicht aufgenommen. Das will ich aber in den nächsten Wochen mal machen.

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann könnte ich das Stück hier einstellen - oder?

Freundliche Grüße in die Runde.
Martin
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Bedankt hat sich:
#6

Hallo Martin,
wie bereits oben erwähnt - es ist ein "dunkler Graubereich". Du hast definitiv nicht die Rechte am Stück! Die Rechte hat der Urheber. Der Urheber hat die Vertretung der Rechte an die GEMA abgegeben. Die GEMA schützt seine Werk und tritt für sein Recht ein wenn das Lied öffentlich gespielt wird.
Wenn also die GEMA hier ein Stück findet, welches urheberrechtlich geschützt ist, kann es zu Schwierigkeiten und zu Kosten kommen.
Die Argumentation "es klingt ja ganz anders" - halte ich insofern für schwierig.
Es ist aber jederzeit möglich mit anderen Mitgliedern Kontakt aufzunehmen um persönliche Nachrichten zu schicken.
Somit ist die "Öffentlichkeit" ausgeschlossen. Privat darfst du jedes Lied spielen und mit anderen Musiker+innen austauschen!
Liebe Grüße
Martin

Hallo Luigi,
bei Blowzabella würde mich interessieren auf was für eine rechtliche Grundlage sie ihre Variante aufbauen?
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Bedankt hat sich:
#7


Hallo Luigi,
bei Blowzabella würde mich interessieren auf was für eine rechtliche Grundlage sie ihre Variante aufbauen?


Genaueres weiß ich nicht. Das Zitat ist aus einem ihrer Notenbücher. Und um Paul James zu zitieren: Finally, we are always delighted when others play our music. 
Und es sind ja ihre eigenen Kompositionen, darüber können sie ja wohl auch eigenverantwortlich bestimmen.
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Bedankt hat sich:


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